Erste Hilfe Koffer

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Dieses Portal zum Thema 1. Hilfekoffer bietet Ihnen die notwendigsten Informationen in meiner Entscheidung bezüglich einem notwendigen Kauf zu treffen. Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

Erste Hilfe Koffer - FAQ

Erste-Hilfe-Koffer beinhalten wichtiges Material zur Leistung von erster Hilfe.

Dieser wird auch häufig als Verbandskoffer bzw. Erste-Hilfe-Kasten bezeichnet.

Seit Januar 2011 ist die ASR A4.3 in Kraft. Mithilfe dieser neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist eine genaue Formulierung gesetzlicher Pflichten für den Arbeitgeber erfolgt. Auch die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung in Betrieben sind nun konkretisiert.

Erste-Hilfe-Koffer können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Behältnisse sein, die meist aus Plastik oder Metall bestehen. Bei unbeweglichen Behältnissen muss der Standort sorgfältig festgelegt werden. Es muss sichergestellt sein, dass dieser leicht auffindbar und in der Regel ausreichend groß erkennbar gekennzeichnet ist. Das Standartsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (EG-Richtlinie 92/58/EWG, ISO-NORM ISO 3864).

Doch welcher Inhalt ist für welche Zwecke sinnvoll?

Vorab sollte der Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers immer auf seinen Verwendungszweck abgestimmt sein. Weitere DIN-Normen sind einzuhalten und bestimmen den Inhalt mit. Bei der ersten Hilfe wird oft mehr benötigt als Verbandsmaterial wie Mullbinden, Wundauflagen, Dreieckstücher und Heftpflaster. Daher beinhalten die Koffer zusätzliches Material wie beispielsweise Beatmungsmasken, Pinzetten und Einmalhandschuhe. Auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien gehört zum Bestand. Diese Ausstattung ist für den Erste-Hilfe-Koffer im Alltag ausreichend.

1. Im Kraftfahrzeug

In Kraftfahrzeugen ist das Mitführen eines Erste-Hilfe-Koffers im § 35h StVZO geregelt.

Danach muss Im  1. Hilfe-Koffer folgendes vorhanden sein:

  • 1 Heftpflaster
  • 8 Wundschnellverbände
  • 3 mittlere Verbandpäckchen
  • 1 großes Verbandspäckchen
  • 3 Versandtücher
  • 2 Fixierbinden
  • 3 Mullbinden
  • 1 Rettungsdecke
  • 6 Kompressen
  • 2 Dreieckstücher
  • 1 Schere
  • 4 Einmalhandschuhe
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis 

Dabei muss der Inhalt vollständig und gebrauchsfähig sein, sonst droht ein Verwarnungsgeld.

2.1 Im Betrieb

Die vorgeschriebenen Füllungen im betrieblichen Bereich entsprechen größtenteils denen im Kfz-Bereich. DIN 13157 gibt an, dass darüber hinaus folgender Inhalt im Erste Hilfe Koffer vorhanden sein muss:

  • Fingerkuppenverband
  • Fingerverband
  • Pflasterstrip
  • Augenkompresse
  • Kälte-Sofortkompresse
  • Vliestoff-Tuch
  • Folienbeutel

Diese Bestandteile  sind zusätzlich zu den oben genannten Inhalten des Erste-Hilfe-Koffers beizufügen.

Weitere betriebliche Verbandskästen nach der DIN 13157 sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die doppelte Menge an Material mit sich führen.

Die Anzahl der in einem Betrieb vorgeschrieben Erste-Hilfe-Koffers richtet sich nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße und der Verbandskastengröße.

2.2. In Bildungseinrichtungen

Des Weiteren haben Kindergärten und Schulen die Pflicht Erste-Hilfe-Koffer bei Exkursionen, Wanderungen, Studienfahrten, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle mitzuführen.

3. Weitere Empfehlungen

Auch für das Inventar von Sanitätsräumen und die Bereitstellung von medizinischen Hilfsgeräten, beispielsweise von Defibrillatoren beinhaltet die neue ASR A4.3 klare Empfehlungen.

4. Was ist bei der Gebrauchstauglichkeitsprüfung zu beachten?

Mithilfe von Plombierungen ist es schnell möglich festzustellen, ob Erste-Hilfe-Koffer vollständig sind und das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit erkennbar. Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden.

In einem Erste-Hilfe-Kurs wird der korrekte Umgang mit Verbandsmaterial erlernt und geübt.